In unseren Einrichtungen gibt es eine Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeiter (innen) gegenüber den Dienstgebern. Sie tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei.

Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).

Diese wird als Rahmenordnung von den deutschen Bischöfen verabschiedet und vom jeweiligen Diözesanbischof mit leichten Anpassungen in seinem Bistum in Kraft gesetzt. Ihre Regelungen sind kirchenrechtlich verbindlich und gelten für unsere Einrichtungen des Bistums.

Grundlagen der Mitarbeitervertretungsordnung

  • Jede Einrichtung braucht eine Mitarbeitervertretung. Träger und Mitarbeiter(innen) müssen das sicherstellen (§1a).
  • Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitarbeiterversammlung aller Mitarbeiter(innen) in der Einrichtung statt (§§ 4, 21, 22).
  • MAV und Dienstgeber sind aufgrund der religiösen Dimension des kirchlichen Dienstes dazu verpflichtet, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten (§ 26).
  • MAV und Dienstgeber informieren sich gegenseitig über alle Angelegenheiten der Dienstgemeinschaft (§ 27).
  • MAV und Dienstgeber treffen sich mindestens einmal im Jahr zu einer gemeinsamen Sitzung (§ 39). 

Die Mitarbeitervertretung ist Dekanatsweise aufgestellt: 

Barbara Gerner

Vorsitzende des Dekanats Dingelstädt:

Victoria Jakob

Vorsitzende des Dekanats Heiligenstadt:

Janett Kohl

Vorsitzende des Dekanats Leinefelde-Worbis:

Ursula Raßbach

Vorsitzende des Dekanats Erfurt und Weimar: